Aktuell erhebliche Verzögerungen bei telc — Bearbeitungsstand Ihrer Prüfung online einsehen. Bitte von Statusanfragen per Telefon absehen. Aktuell erhebliche Verzögerungen bei telc — Bearbeitungsstand Ihrer Prüfung online einsehen. Bitte von Statusanfragen per Telefon absehen. Aktuell erhebliche Verzögerungen bei telc — Bearbeitungsstand Ihrer Prüfung online einsehen. Bitte von Statusanfragen per Telefon absehen. Aktuell erhebliche Verzögerungen bei telc — Bearbeitungsstand Ihrer Prüfung online einsehen. Bitte von Statusanfragen per Telefon absehen. Aktuell erhebliche Verzögerungen bei telc — Bearbeitungsstand Ihrer Prüfung online einsehen. Bitte von Statusanfragen per Telefon absehen. Aktuell erhebliche Verzögerungen bei telc — Bearbeitungsstand Ihrer Prüfung online einsehen. Bitte von Statusanfragen per Telefon absehen.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Rheinischen Bildungsinstituts

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Kurse und Prüfungen des Rheinischen Bildungsinstituts Düsseldorf (RBI). Mit der Anmeldung akzeptieren Sie diese Bedingungen.

Anmeldung und Vertragsschluss

Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich oder online. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen eine Bestätigung senden.

Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten.

Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Sprachkursen beträgt 18 Jahre, mit Einverständnis der Eltern 16 Jahre.

Unsere Deutsch-Intensivkurse (25 Ustd./Woche) haben eine maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen. Spezialkurse können auch eine höhere Teilnehmerzahl haben. Wird die Mindestanzahl von 10 Teilnehmenden nicht erreicht, reduzieren sich die Unterrichtsstunden folgendermaßen:

4 – 5 Teilnehmer12 UStd./Woche
6 – 7 Teilnehmer16 UStd./Woche
8 – 9 Teilnehmer20 UStd./Woche

Als Unterrichtstage werden Montag bis Freitag angegeben.
Die konkrete Verteilung der Unterrichtsstunden innerhalb der Woche kann jedoch je nach organisatorischem Bedarf und in Abstimmung mit den Teilnehmenden variieren.
In diesem Zusammenhang ist es möglich, den Unterricht auf weniger Wochentage (z. B. vier oder drei Tage pro Woche) zu konzentrieren, sofern die vorgesehene Gesamtstundenzahl eingehalten wird.

Sollte die Teilnehmerzahl eines Kurses im Einzelfall überschritten werden, behalten wir uns vor, den Unterricht bei Bedarf organisatorisch anzupassen. Dies kann durch eine Erhöhung der Unterrichtsstunden pro Tag oder durch zusätzliche Unterrichtstage erfolgen. Zusätzliche Unterrichtstage können innerhalb der Pufferwoche am Ende des Kurses, in der Regel in Woche 9, kostenlos angeboten werden.

Es besteht kein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft. Ein Wechsel der Lehrkraft während des Kurses ist möglich und berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Kommt der angebotene Kurs nicht zustande, erhält der Kunde bereits gezahlte Gebühren zurück. Weitere Ansprüche gegen die Schule bestehen nicht.

Organisatorische Fragen sind ausschließlich mit der Kundenbetreuung im Sekretariat zu klären. Jeder Wohnungswechsel und jede Änderung der Telefonnummer ist der Kundenbetreuung im Sekretariat unverzüglich mitzuteilen.

Das Rheinische Bildungsinstitut behält sich das Recht vor, Präsenzkurse in Hybrid- oder Online-Kurse umzuwandeln und umgekehrt, abhängig von den Wünschen der angemeldeten Teilnehmer bezüglich der Kursform.

Anwesenheit und Teilnahmebescheinigung

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung. Eine regelmäßige Anwesenheit wird empfohlen, jedoch nicht erzwungen. Fehlzeiten oder Verspätungen führen grundsätzlich nicht zum Ausschluss vom Kurs und haben keinen Einfluss auf die weitere Kursteilnahme.

Eine Teilnahmebescheinigung wird jedoch nur ausgestellt, wenn mindestens 80 % der vorgesehenen Unterrichtszeit wahrgenommen wurden.

Die Anwesenheit wird anhand der regulären Unterrichtstage des jeweiligen Kurses berechnet. Bei einem achtwöchigen Kurs mit 40 Unterrichtstagen entspricht ein Unterrichtstag beispielsweise 2,5 % der gesamten Kursdauer.

Wer mehr als 15 Minuten zu spät zum Unterricht erscheint, erhält für diesen Unterrichtstag nur die Hälfte der regulären Anwesenheit angerechnet.

Bei vollständigem Nichterscheinen wird der betreffende Unterrichtstag nicht als Anwesenheit gewertet.

Kursteilnehmende werden gebeten, Fehlzeiten möglichst frühzeitig mitzuteilen und zu entschuldigen. Eine Entschuldigung oder ein Nachweis ändert jedoch grundsätzlich nichts an der Berechnung der tatsächlichen Anwesenheit.

Das Nichterreichen der Mindestanwesenheit von 80 % betrifft ausschließlich die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und führt nicht automatisch zum Ausschluss aus dem Kurs.

Preise und Zahlung

Die Zahlung ist bis zum angegebenen Termin fällig. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, Verzugsgebühren zu erheben.

Rücktritt und Stornierung

Intensive Deutschkurse:

Bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn kann von der Anmeldung zurückgetreten werden. Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

Bei einem Rücktritt wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € einbehalten. Dies gilt unabhängig davon, für wie viele Niveaustufen bzw. Kursmodule die Anmeldung erfolgt ist.

Bei Buchung von lediglich einem Kursmonat beträgt die Bearbeitungsgebühr im Falle eines rechtzeitigen Rücktritts 100,00 €.

Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn:
Ein Rücktritt ist nicht mehr möglich. In diesem Fall werden die Kursgebühren nicht erstattet.

Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitigen Rücktritt sind die vollständigen Kursgebühren zu zahlen.

Internationale Kursteilnehmer:

Falls das Einreisedatum des Visums erst mehr als 14 Tage nach Kursbeginn gültig ist, verschiebt sich der Kursbeginn auf das nächstgelegene Datum. Mit Erteilung des Visums erlischt das Rücktrittsrecht und die gesamte Kursgebühr ist zu zahlen. Die im Voraus gezahlte Gebühr wird nicht zurückerstattet. Bei Nichterscheinen nach Einreise wird dies der Ausländerbehörde gemeldet. Eine Rückerstattung der Kursgebühr abzüglich einer Stornogebühr von 250,- € pro Modul ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Visumsverweigerung innerhalb von zwei Monaten möglich.

Absage und Verschiebung von Kursen

Das RBI behält sich das Recht vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen, die Unterrichtseinheiten zu verringern oder zu verschieben. In solchen Fällen werden wir Sie schnellstmöglich informieren und ggf. Alternativen anbieten.

Teilnahmebedingungen für telc-Prüfungen

Die Anmeldung zu telc-Prüfungen erfolgt schriftlich oder online. Die Anmeldung ist verbindlich.

Einen Prüfungsplatz können wir garantieren, wenn die Prüfungsgebühr spätestens 15 Tage vor dem Prüfungstermin auf unserem Konto eingegangen ist. Bei späteren Zahlungen ist ggf. eine Absprache mit der Verwaltung erforderlich. Sämtliche Kosten die hierbei entstehen, werden von uns nicht übernommen.

Die Gebühren sind zum Anmeldeschluss zu zahlen. Bei Nichtzahlung wird die Anmeldung storniert.

Die Prüfungszeiten werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Änderungen können auftreten, werden aber frühzeitig kommuniziert.

Sie müssen sich am Prüfungstag mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen. Bei Verspätung kann die Teilnahme verweigert werden.

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem Prüfungstermin werden die Prüfungsgebühren abzüglich der 30,-€ Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.

Im Krankheitsfall muss uns spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Anerkannt werden ausschließlich vollständig lesbare Nachweise in deutscher oder englischer Sprache, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die teilnehmende Person am konkreten Prüfungstag krankheitsbedingt prüfungsunfähig beziehungsweise arbeitsunfähig war. Der Nachweis muss insbesondere den Namen der betroffenen Person, das Ausstellungsdatum, den maßgeblichen Zeitraum sowie die Angaben der ausstellenden ärztlichen Stelle enthalten.

Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit oder inhaltlichen Aussagekraft eines Nachweises behalten wir uns vor, ergänzende Unterlagen oder eine Überprüfung zu verlangen und den Nachweis bis zur abschließenden Klärung nicht anzuerkennen. Unvollständige, nachträglich veränderte, widersprüchliche oder nicht überprüfbare Unterlagen können abgelehnt werden.

Verschiebung und Umbuchung von Prüfungen

1. Verschiebung bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit

Wird ein geeigneter Nachweis fristgerecht eingereicht und von uns anerkannt, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 € einmalig ein neuer Prüfungstermin gewählt werden.

Als geeigneter Nachweis gilt ausschließlich ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis muss den vollständigen Namen der angemeldeten Person enthalten und den gebuchten Prüfungstag eindeutig abdecken.

Der neue Prüfungstermin muss:

  • innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung über die Genehmigung der Verschiebung schriftlich benannt werden,
  • eigenständig über unsere Website ausgewählt und uns anschließend mitgeteilt werden,
  • innerhalb von zwei Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Prüfungstermin liegen.

Eine weitere Terminverschiebung ist nur möglich, wenn erneut eine Prüfungsunfähigkeit fristgerecht durch einen geeigneten Nachweis belegt wird. Ein Anspruch auf weitere Verschiebungen besteht nicht.

2. Verschiebung aus sonstigen Gründen

Verschiebungen aus anderen Gründen sind grundsätzlich nur bis spätestens 14 Kalendertage vor dem gebuchten Prüfungstermin möglich. Wochenenden und Feiertage werden mitgerechnet. Die Anfrage muss spätestens am letzten möglichen Tag bis 23:59 Uhr bei uns eingegangen sein.

Für die Verschiebung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 € an. Der neue Prüfungstermin darf höchstens zwei Monate nach dem ursprünglich gebuchten Prüfungstermin liegen.

3. Umbuchung und Änderung der Prüfungsart

Eine Umbuchung liegt insbesondere vor, wenn die gebuchte Prüfung hinsichtlich der Prüfungsart, des Prüfungsformats oder der gebuchten Prüfungsleistung geändert werden soll. Dazu zählt beispielsweise der Wechsel von einer papierbasierten zu einer digitalen Prüfung am selben oder an einem anderen Prüfungstermin.

Umbuchungsanfragen, die spätestens 14 Kalendertage vor dem gebuchten Prüfungstermin eingehen, sind grundsätzlich möglich. Bei später eingehenden Anfragen behalten wir uns vor, die Umbuchung abhängig von den organisatorischen Möglichkeiten und den verfügbaren Prüfungsplätzen anzunehmen oder abzulehnen.

Für jede genehmigte Umbuchung oder Änderung der Prüfungsart fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 € an.

Ist die neu gewählte Prüfung teurer als die ursprünglich gebuchte Prüfung, ist zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die Preisdifferenz zu zahlen. Ist die neu gewählte Prüfung günstiger, wird die Preisdifferenz mit der Bearbeitungsgebühr und gegebenenfalls mit weiteren offenen Beträgen verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.

Die Umbuchung wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch uns und nach vollständiger Zahlung aller anfallenden Gebühren und Preisdifferenzen wirksam.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Prüfungsart, einen bestimmten Prüfungstermin oder einen bestimmten Prüfungsplatz besteht nicht.

4. Ausschluss der Stornierung

Eine Prüfung, die bereits verschoben oder umgebucht wurde, kann anschließend nicht mehr storniert werden.

Übertragung oder Tausch von Prüfungsplätzen

Eine Eine Übertragung der Prüfungsanmeldung auf eine andere Person ist bis spätestens einen Kalendertag vor dem Prüfungstermin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € möglich.

Die Übertragung kann in folgenden Fällen erfolgen:

Übertragung auf eine Ersatzperson: Eine angemeldete Person überträgt ihren fest gebuchten Prüfungsplatz auf eine andere Person, die bislang noch nicht für die betreffende Prüfung angemeldet ist.

Tausch von Prüfungsplätzen: Zwei bereits angemeldete Personen mit festen Prüfungsplätzen für unterschiedliche Prüfungstermine oder Prüfungen können ihre Prüfungsplätze gegenseitig tauschen.

Voraussetzung für die Übertragung oder den Tausch ist die rechtzeitige schriftliche Mitteilung an das Prüfungsinstitut sowie dessen Zustimmung. Das Prüfungsinstitut behält sich vor, eine Übertragung oder einen Tausch abzulehnen, sofern organisatorische oder prüfungsrechtliche Gründe entgegenstehen.

Im Normalfall ist die Anzahl der Übertragungen oder Tauschvorgänge nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Vorgang fällt erneut eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € an.

Nach Eingang der Bearbeitungsgebühr kann eine bereits durchgeführte Übertragung oder ein Tausch nicht rückgängig gemacht werden. Soll der Prüfungsplatz erneut auf eine andere Person übertragen oder erneut getauscht werden, ist hierfür ein neuer Übertragungs- beziehungsweise Tauschvorgang nach demselben Verfahren erforderlich. Dabei fällt die Bearbeitungsgebühr von 40,00 € erneut an.

Ergebnisse

Die Ergebnisbögen/Zertifikate werden nach Abschluss der Prüfungen per E-Mail versandt. Die Ausstellung erfolgt nur digital, nicht physisch. Das RBI haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler bei der Ergebnisübermittlung. Wir sind jedoch – soweit es uns möglich ist – gerne bereit, bei der Klärung von Fehlern, wie etwa fehlerhaften Anrechnungen, unterstützend mitzuwirken.

Beim postalischen Versand (falls es sich um ein altes physisches Dokument handelt) übernimmt das RBI nach Übergabe an das Versandunternehmen – sowohl national als auch international – keine Haftung für Verzögerungen, Verluste oder Schäden auf dem Postweg.

Für den Versand von Zertifikaten oder sonstigen Dokumenten innerhalb Deutschlands wird eine Versandpauschale von 10,00 € pro Sendung erhoben.

Die Anfertigung und Übersendung eines digitalen Scans von physischen Dokumenten ist ebenfalls kostenpflichtig und wird mit 10,00 € pro Vorgang berechnet.

Für den Versand von Zertifikaten oder sonstigen Dokumenten ins Ausland wird unabhängig vom Zielland eine pauschale Versandgebühr von 30,00 € pro Sendung erhoben.

Die anfallenden Gebühren sind vor dem Versand bzw. der Bereitstellung der Dokumente zu entrichten.

Wenn Sie sich nach einer nicht vollständig bestandenen Prüfung für eine Teilprüfung anmelden, bieten wir Ihnen bei der erneuten Buchung die Möglichkeit, Ihren Ergebnisbogen hochzuladen. Alternativ können Sie den Ergebnisbogen spätestens bei der Einlasskontrolle am Prüfungstag vorlegen (idealerweise als Kopie; andernfalls fertigen wir für Sie eine Kopie an und geben Ihnen das Original zurück).

Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Aktualität: Das Ausstellungsdatum des Ergebnisbogens liegt höchstens ein Jahr vor dem neuen Prüfungsdatum.
  2. Kein Wiederholungsstatus: Es handelt sich nicht um eine Wiederholungsprüfung.
  3. Mündliche Anrechnung: Wenn der mündliche Teil angerechnet werden soll, dürfen neben „Mündliche Prüfung“ keine zwei Sternchen ()** vermerkt sein. (Außer wenn es sich um neue Ergebnisbögen handelt, bei denen dennoch alle Punkte der Subtests dargestellt werden)
  4. Vollständigkeit: Auf dem Ergebnisbogen sind für jede Teilprüfung alle Punkte ausgewiesen.
  5. Passende Prüfungsart: Die Prüfungsart muss exakt übereinstimmen. Beispielsweise kann ein Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nicht zur Anrechnung bei einer telc Deutsch B1-Prüfung verwendet werden.

Kontaktaufnahme bei ungültigem Ergebnisbogen: Sofern der von Ihnen hochgeladene Ergebnisbogen die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt, versuchen wir bis zum ersten Wochentag nach der Prüfung, Sie per E-Mail und/oder telefonisch zu erreichen, um eine Klärung zu ermöglichen. Können wir Sie nicht erreichen, behalten wir uns vor, Ihre Prüfung ohne Anrechnung einzureichen. Melden Sie sich innerhalb weniger Tage nach dem Termin, bemühen wir uns um eine nachträgliche Einreichung der Anrechnung bei telc, damit diese – sofern bei telc noch möglich – im laufenden Auswertungsprozess berücksichtigt werden kann; eine Berücksichtigung kann nicht garantiert werden.

Wichtig: Wenn Sie einen Ergebnisbogen hochladen, jedoch erst nach Beginn der schriftlichen Prüfung oder erst nach Abschluss der schriftlichen Prüfung erscheinen, liegt dies nicht in unserer Verantwortung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren, und eine Teilnahme ist nur an der von Ihnen gebuchten Prüfungsart (z. B. mündlich) möglich.

Teilnahmebedingungen für Simulationen der Fachsprachenprüfungen (FSP)

Eine Simulation dauert 60 Minuten.

Absage und Verschiebung: Informieren Sie die Leitung von RBI spätestens 3 Werktage vor dem geplanten Simulationstermin, wenn Sie verhindert sind. Der Termin kann dann kostenlos verschoben werden. Erfolgt die Absage nicht oder nach Ablauf dieser Frist, wird die Simulation in Rechnung gestellt.

Übertragung: Bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Simulationen können nach schriftlicher Mitteilung an RBI kostenlos auf eine andere Person übertragen werden.

Kündigung: Der Vertrag kann mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren für nicht in Anspruch genommene, aber bereits bezahlte Simulationen.

Haftung

Das RBI haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für Personen- oder Sachschäden übernehmen wir keine Haftung.

Anreise, höhere Gewalt und Nichterscheinen

  1. Die Anreise zu Kursen, Prüfungen, Simulationen und sonstigen Veranstaltungen des Rheinischen Bildungsinstituts erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden.
  2. Verspätungen oder Nichterscheinen, gleich aus welchem Grund – insbesondere aufgrund von Bahn- oder Flugausfällen, Verkehrsbehinderungen, Streiks, Unwetter, Krankheit, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt – berechtigen nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
  3. Erscheint ein Teilnehmer verspätet oder gar nicht zu einem Kurs, einer Prüfung oder einer Simulation, gilt die Leistung als in Anspruch genommen. Ein Anspruch auf Nachholung, Umbuchung oder Rückerstattung besteht nicht.
  4. Kann die Teilnahme aufgrund der Verspätung nicht mehr ermöglicht werden (z. B. Ausschluss von einer Prüfung aus organisatorischen oder prüfungsrechtlichen Gründen), liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Rheinischen Bildungsinstituts.
  5. Gesetzliche zwingende Rücktritts- oder Erstattungsrechte bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen werden können.

Datenschutz

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung der Anmeldung und Kursteilnahme verwendet. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.