Behandlungspflege LG1 und LG2

In diesem Lehrgang erwerben Sie alle obligatorischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1 und 2 in der häuslichen Pflege.

Altenpflegehelfer/innen und sonstige Pflegekräfte dürfen für bestimmte behandlungspflegerische Tätigkeiten (gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V, Leistungsgruppe 1 und 2) eingesetzt werden, wenn sie eine spezielle Qualifizierung nachweisen können. Die Qualifizierung im Bereich Behandlungspflege befähigt dazu, sach- und fachgerecht Tätigkeiten nach Leistungsgruppe 1 und 2 im Rahmen der häuslichen Kranken- und Altenpflege ausführen zu können.

Alle relevanten Pflegethemen werden anschaulich vermittelt und mit entsprechenden Materialien praktisch eingeübt.

Allgemeines

Kommunikation und Beratung von Angehörigen, Grundwissen über rechtliche Rahmenbedingungen, Hygiene, Notfälle

Behandlungsstufe LG 1

  • Blutdruckmessung 
  • Blutzuckermessung
  • Inhalation
  • Injektion s.c.
  • Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
  • Augentropfen
  • Medikamentengabe
  • Ausziehen von Kompressionsstrümpfen 

Behandlungsstufe LG 2

  • Versorgung bis zu zwei Dekubiti Grad 2
  • Verabreichung Klistiere / Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Medizinische Einreibung
  • Dermatologische Bäder
  • Suprapubische Katheter (SPK)-Versorgung
  • Versorgung perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)

Dauer

160 Lerneinheiten zzgl. 80 Lerneinheiten Praktikum, Vollzeit
4 Wochen (+ 80 Stunden Praktikum)

Kursgebühr

1001,60€ inkl. Lehrmaterial

Teilnahmevorausstezungen und Zielgruppe

Erfahrungen im hauswirtschaftlichen/pflegerischen Bereich, gute Deutschkenntnisse, physische und psychische Belastbarkeit

Pflegehilfskräfte, Altenpflegehelfer/innen und sonstige entsprechende Personen (z.B. Arzthelferinnen), die über eine mindestens 2-jährige Berufspraxis verfügen.

Abschluss

Nach einer mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfung wird die Qualifizierung mit der Zertifikatsübergabe abgeschlossen.

Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme ist eine regelmäßige Anwesenheit und engagierte Beteiligung im Unterricht und bei praktischen Übungen.

Was machen Behandlugspfleger/in

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Es handelt sich hierbei um pflegerische Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften durchgeführt werden. Pflegehilfskräfte, also Mitarbeiter ohne dreijährige Berufsausbildung zur Pflegefachkraft, können somit neben der Grundpflege auch Tätigkeiten ausführen, die Pflegebedürftige vom Arzt verschrieben bekommen haben. Dazu zählen unter anderem die Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit, die Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten, Blutdruckmessung, Infusionen, Injektionen, spezielle Krankenbeobachtung, das Wechseln und Pflegen von Trachealkanülen oder Anlegen von Verbänden.

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